Städtische Nachricht

Entwicklung Friedrichstraße

Gemeinderat 26. Oktober 2023

Präzise Umsetzung

Um Einfluss auf die Entwicklung zu haben, hat die Stadt vor drei Jahren eine Veränderungssperre erlassen und eine entsprechende Bauleitplanung angestoßen. Nach dem Bau- und Umweltausschuss gab nun auch der Gemeinderat grünes Licht für den nächsten Schritt, die öffentliche Auslegung des in den Gremien vorgestellten Bebauungsplanentwurfes „Friedrichstraße“. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt wiederholte sein Lob, für die sehr präzise Umsetzung, der politisch formulierten Ziele.

Viele Aspekte

Der Entwurf, der im Bau- und Umweltausschuss ausführlich von Julia Messerschmidt vom Freiburger Büro Fsp-Stadtplanung vorgestellt wurde, soll den sogenannten Trading-Down-Effekt – die zunehmende Abwertung eines Quartiers oder Straßenzugs – verhindern sowie den historischen Gebäudebestand sichern. Da das Gebiet im Störfallradius liegt, müssen auch die entsprechenden Vorgaben aus der Seveso-Störfall-Richtlinie in Hinblick auf die Bevölkerungsdichte berücksichtigt werden.

Klare Regeln

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass sich in dem Gebiet keine neue Gastronomie mehr ansiedeln darf.  Bereits bestehende Gastrobetriebe haben Bestandsschutz. Auch Bordelle, Sexshops oder Wettbüros sind verboten. Gleiches gilt für Tankstellen oder Gartencenter aufgrund des hohen Flächenverbrauchs und Verkehrsaufkommens. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vergnügungsstätten oder Wohnungen im Erdgeschoss. Einzelhandelsbetriebe sind grundsätzlich zulässig, aber nur mit einem nahversorgungs- und zentrumsrelevanten Sortiment.

Um dem „Wildwuchs“ bei den Gebäuden Einhalt zu gebieten, legt der Bebauungsplan für das Gebiet eine maximal zulässige Gebäudehöhe fest und regelt nicht mehr nur die zulässige Zahl der Vollgeschosse wie bisher. Als besonders schützenswert sind im Plan Kulturdenkmale wie beispielsweise das Alte Rathaus oder die ehemalige Buch- und Zeitungsdruckerei von Peter Krauseneck aufgeführt.