Städtische Nachricht

Bebauungspläne im Gemeinderat


Bebauungsplan „Kapfweg“
Auch wenn nicht alle Anwohner mit dem Bebauungsplan "Kapfweg" zufrieden gestellt werden konnten – der Streitpunkt der Erreichbarkeit einiger Grundstücke konnte nicht ausgeräumt werden – stimmten die Gemeinderäte geschlossen für den Satzungsbeschluss und sehen in dem Bebauungsplan einen gelungenen und tragfähigen Kompromiss. Dieter Meier (CDU) erinnerte nicht nur an den relativ langen Bearbeitungszeitraum, sondern machte deutlich, dass „ein Riesenaufwand für eine relativ kleine Fläche betrieben werden musste“. Er betonte, dass nach öffentlichem Recht die Stadt keinerlei Verpflichtung für die Zuwegung für die hinteren Grundstücke habe, da es sich hier nur um einen „Trampelpfad“ und nicht um einen regulären Fußweg handele. Auch Karin Paulsen-Zenke (SPD) sah in Sachen „Trampelpfad“ die künftigen Grundstücksbesitzer in der Pflicht, „untereinander und miteinander zu reden“. Diese Meinung teilten alle Ratsmitglieder.
 
Bebauungsplan „Am Rhein“
Der Bebauungsplan „Am Rhein“ regelt die Umgestaltung der
ehemaligen Hertener Hausmülldeponie zum Solarpark, ein Projekt, das von allen Seiten begrüßt wird. Oberbürgermeister Klaus Eberhardt verdeutlichte in der Sitzung, dass das Baugesetzbuch in bestimmten Fällen auch eine Genehmigung im Verfahren erlaube. In einem solchen Fall kann ein Satzungsbeschluss auch völlig gesetzeskonform nach Fertigstellung erteilt werden. Im Fall des Solarparks, sahen sich die Betreiber gezwungen, aufgrund des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Anlage bis Ende 2016 in Betrieb zu nehmen.
 
Bebauungsplan  „Degerfelden Süd“
Auch der 4. Änderung des Bebauungsplans „Degerfelden Süd“ stimmten die Ratsmitglieder zu. So wird es einem örtlichen Autohaus ermöglicht, seine Ausstellungsfläche zu vergrößern. Ein städtebaulicher Vertrag verhindert, dass es zu anderweitigen Nutzungen kommt. Der Antragssteller muss dabei
die Kosten des Verfahrens, ohne die Verwaltungskosten der Stadt, übernehmen, und auch für die anfälligen Ausgleichsmaßnahmen Sorge zu tragen. Die Wünsche des Ortschaftsrates und der Anwohner, beispielsweise die Erweiterungsfläche nicht über den Dahlienweg zu erschließen oder die maximale Firsthöhe auf vier Meter zu beschränken, wurden berücksichtigt.