Städtische Nachricht

Ergebnisse aus dem Bauausschuss
Bauvoranfrage von Energiedienst in der Cesar-Stünzi-Straße


Natursteinverarbeitender Betrieb Als erster Tagesordnungspunkt stand ein Bauantrag zur Errichtung eines Büro- und Ausstellungsgebäudes mit Produktions- und Lagerhalle für einen Natursteine verarbeitenden Betrieb an in der Schildgasse an. Der Gebäude komplex besteht aus einem Hallen- und einem Büroteil mit Verkauf in den Abmessungen 72,72 auf 30,92 Meter. Der östliche Gebäudeteil mit Büro, Lager und Laden soll dreigeschossig errichtet werden, wodurch eine Gebäudehöhe von 11,97 Meter entsteht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schildgasse“. Die zulässige Geschosshöhe ist auf zwei Vollgeschosse festgesetzt und die maximale Bauhöhe auf 10 Meter. Die zulässige Bauhöhe wird um 1,97 Meter überschritte. Die Stadtverwaltung schätzt die Erhöhung auf drei Vollgeschosse und die Überschreitung der Gebäudehöhe für städtebaulich vertretbar ein. Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag einstimmig zu.

Schnitt des Bürogebäudes Zweiter Tagesordnungspunkt war die Bauvoranfrage der Energiedienst AG für den Neubau eines zweigeschossigen Gewerbehofes für Kleingewerbe oder alternativ eines viergeschossigen Bürogebäudes auf einem derzeit brach liegendem Grundstück in der Cesar-Stünzi-Straße. Das Grundstück liegt direkt im Übergangsbereich zwischen einer Gewerbenutzung und einer Wohnnutzung. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß Paragraph 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Beide Vorschläge fügen sich städtebaulich in die nähere Umgebung ein. Eine Lärmprognose ist erst im Rahmen des Bauantrages vorzulegen. Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben einstimmig zu und erteilt gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch das gemeindliche Einvernehmen.

Als dritter Tagesordnungspunkt stand eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit Tiefgarage in der Friedrichtstraße an. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß Paragraph 34 Baugesetzbuch. Das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Der Bereich ist einem Mischgebiet zuzuordnen. Das Mehrfamilienhaus fügt sich städtebaulich in die nähere Umgebung ein. Es bestehen allerdings Bedenken seitens des Regierungspräsidiums, da das Vorhaben innerhalb eines Störfallradius im Sinne der Seveso II Richtlinie liegt. Diese Bedenken könnten im Rahmen eines umfassenden Standortgutachtens möglicherweise ausgeräumt werden. Der Bauausschuss stimmte dem Vorhaben vorbehaltlich der Zurückstellung von Bedenken aufgrund eines Standortgutachtens zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch.

Der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport in der Lerchenstraße war der vierte Tagesordnungspunkt. Das Wohngebäude mit den Abmessungen 12,73 auf 8,13 Meter soll teilweise außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes „Vogelsang West“ errichtet werden. Der Bebauungsplan sah die Errichtung einer Häusergruppe mit einer nord-südlichen Firstausrichtung vor. Auf dem westlichen Nachbargrundstück wurde bereits eine Befreiung für ein Einzelhaus erteilt. Die Firstrichtung des Neubaus soll west-östlich ausgerichtet werden. Die Dachneigung soll 15 anstatt 24 Grad betragen. Die Stadtverwaltung schätzt die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für städtebaulich vertretbar. Der Bauausschuss stimmte dem Bauantrag einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch.

Nordansicht Fünfter Tagesordnungspunkt war der Bauantrag auf Neubau eines Doppelwohnhauses in der Lerchenstraße. Das Gebäude mit den Abmessungen 11,80 auf 14 Meter soll teilweise außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes „Vogelsang West“ errichtet werden. Die Dachneigung soll 30 Grad betragen und das Gebäude mit Dachgauben versehen werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vogelsang West“. Für den Bereich sind Baugrenzen und eine hausgruppe festgesetzt. Dachgauben dürfen nur bei einer Dachneigung über 32 Grad errichtet werden. Die Stadtverwaltung schätzt die beantragten Befreiungen als städtebaulich vertretbar ein. Der Bauausschuss stimmte dem Bauantrag einstimmig zu und erteilte das gemeindliche Einvernehmen gemäß Paragraph 36 Baugesetzbuch.