Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan der Gemeinde. Er regelt die zulässige Nutzung und Bebauung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet. 

Der Bebauungsplan enthält unter anderem Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe oder Mischgebiete, zur Bauweise, zur Grundstücksüberbauung und zur Gebäudehöhe sowie zur Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück. Darüber hinaus werden unter anderem Verkehrsflächen, Grünflächen und weitere öffentliche Flächen festgelegt. Bauvorhaben müssen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans übereinstimmen.

Ziel des Bebauungsplans ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange.

Der Bebauungsplan gilt ab dem Tag der Bekanntmachung. Er bleibt gültig, bis die Gemeinde beschließt, ihn zu ändern oder aufzuheben.

Weitere Informationen

Nach seiner Verabschiedung durch den Gemeinderat ist der Bebauungsplan ein verbindlicher Bauleitplan mit der Rechtskraft einer Ortssatzung. Da er normativ in die Grundstücksnutzung eingreift, ist ein einheitliches und rechtssicheres Verfahren erforderlich.

Die Bürgerschaft kann sich dabei zweimal beteiligen – in der frühzeitigen und in der förmlichen Beteiligung – und so Informationen liefern sowie ihre Interessen in den Abwägungsprozess einbringen. Beide Beteiligungsschritte werden in der Regel jeweils für einen Monat nach öffentlicher Bekanntmachung durchgeführt.

Auf den Gemeindeflächen, die innerhalb der vorhandenen Bebauung liegen und nicht von einem Bebauungsplan abgedeckt sind, muss sich ein Bauvorhaben in seine Umgebung einfügen. Geregelt ist dies in Paragraf 34 des Bau-Gesetzbuches. Das Einfügen richtet sich unter anderem nach der Art und dem Maß der geplanten baulichen Nutzung.

Ergänzungssatzungen sind die kleinen Geschwister der Bebauungspläne. Mit ihnen hat die Gemeinde die Möglichkeit, an den Ortsrändern oder bei größeren Gebäudesammlungen, Flächen zu bebaubarem Innenbereich zu erklären. Dadurch kann neues Bauland geschaffen werden.

Hierbei können einzelne Festsetzungen, die auch bei Bebauungsplänen Anwendung finden, eingesetzt werden. Ergänzungssatzungen sind also das geeignete Mittel für kleine Neubauflächen ohne weitere Erschließungs- und Umlegungsmaßnahmen, für die ansonsten die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.

Gerne für Sie da