Stadtmitte-West
Sanierungsgebiet
Ein Sanierungsgebiet ist ein räumlich abgegrenzter Teil einer Stadt oder Gemeinde, in dem erhebliche städtebauliche Missstände bestehen und der deshalb im Rahmen eines Sanierungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch förmlich festgelegt wird. Grundlage dafür ist eine Sanierungssatzung, durch die das Gebiet offiziell bestimmt wird.
Das Sanierungsverfahren dient dazu, dieses Gebiet gezielt aufzuwerten. Nach vorbereitenden Untersuchungen legt die Gemeinde Ziele und Maßnahmen fest, etwa Modernisierung von Gebäuden, Neubauten oder Verbesserungen der Infrastruktur. Während der Durchführung gelten besondere Genehmigungspflichten für bestimmte Vorhaben, um die Sanierungsziele zu sichern. Genehmigungspflichtig können zum Beispiel der Umbau oder die Modernisierung eines Gebäudes, der Abriss eines Hauses, eine Nutzungsänderung (etwa von Wohn- zu Gewerberaum) oder der Verkauf eines Grundstücks sein. Nach Abschluss wird die Sanierungssatzung aufgehoben; unter Umständen ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen, wenn Grundstücke durch die Sanierung an Wert gewonnen haben.
Eigentümer im Sanierungsgebiet können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen finanzielle Zuschüsse und/oder steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten erhalten. Voraussetzung ist in der Regel eine vorherige Abstimmung und Vereinbarung mit der Gemeinde, damit die geplanten Maßnahmen den festgelegten Sanierungszielen entsprechen.
In Rheinfelden (Baden) gibt es aktuell zwei förmlich festgelegte Sanierungsgebiete: „Stadtmitte-West“ und „Ortskern Herten II“.
Sanierungsgebiet
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Stadtplanung- und Bauverwaltung, Geschäftsstelle Arbeitskreis barrierefrei
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Sachbearbeiter Stadtplanung- und Bauverwaltung
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