Die Stadt Rheinfelden (Baden) wurde mit dem Sanierungsgebiet „Stadtmitte-West“ im Jahre 2013 mit einem Förderrahmen von insgesamt zwei Millionen Euro in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortszentren (ASP) aufgenommen.
Der Fördersatz beträgt 60 Prozent, die bewilligten Bundes- und Landesfinanzhilfen betragen 1, 2 Millionen Euro.
Die örtlichen Fördergrundsätze für private Maßnahmen, die der Gemeinderat am 18. April 2013 beschlossen hat, finden Sie in den Downloads.
Zur Stärkung der Innenentwicklung im Bereich der Stadtmitte-West von Rheinfelden (Baden) sind drei Entwicklungslinien erforderlich:
Ziel aller Maßnahmen soll es sein, die Stadtmitte in ihrer Funktion zu stärken und zukunftsfähig zu entwickeln. Dabei muss besonders die Verknüpfung zwischen Bahnhof und Stadtzentrum gestärkt werden.
Daneben soll das Quartier aber auch als Wohnstandort für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für junge Familien interessant gemacht werden, um durch eine günstige Sozialstruktur einer weiteren Verschlechterung des Gebietes vorzubeugen. Da bei einigen Anwesen wenig Freiraum auf den Grundstücken verbleibt, ist auch der öffentliche Raum als Wohnumfeld zu verbessern.
Bei weiteren Maßnahmen soll versucht werden, die verschiedenen Ziele - Anpassung an heutige Bedürfnisse, Bebauung von bestehenden Grünflächen und Erhaltung der charakteristischen, identitätsbildenden Struktur - in Einklang zu bringen. Um dies zu unterstützen, soll im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei einer Sanierung das Bewusstsein für die Merkmale von Gebäuden und der Bebauungsstruktur verstärkt werden.
Ursprünglich war der Zeitraum, in dem Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Da die Sanierungsziele in dem Gebiet noch nicht erreicht werden konnten, wurde die Laufzeit des Gebiets durch Verlängerungsbescheid vom Regierungspräsidium Freiburg bereits zwei mal verlängert:
Durch Bescheid vom 01.04.2022 wurde das Gebiet erstmals bis zum 30.04.2024 verlängert. Durch den letzten Bescheid vom 17.06.2026 wurde das Gebiet nochmals bis 30.04.2027 verlängert. Das bedeutet, dass auch weiterhin Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung durchgeführt werden können.