Zaremba, Ralf
Sachbearbeiter Stadtplanung- und Bauverwaltung
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Eine Veränderungssperre nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Instrument, das Gemeinden nutzen können, um vorübergehend bestimmte bauliche Veränderungen oder Nutzungen von Grundstücken zu verhindern, während ein Bebauungsplan erstellt, geändert oder aufgehoben wird.
Sie soll dafür sorgen, dass sich im Gebiet keine Bauvorhaben entwickeln, die den geplanten Zielen der Stadtplanung widersprechen.
Die Stadt Rheinfelden (Baden) hat nach Paragraf 14 Bau-Gesetzbuch nachfolgende Veränderungssperren als Satzung erlassen. Sie sind mit Bekanntmachung nach Paragraf 14 Absatz 3 Bau-Gesetzbuch in Kraft getreten.
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