Örtliche Bauvorschriften

Bausatzungen sind örtliche Vorschriften einer Gemeinde, die regeln, wie gebaut werden darf, damit ein einheitliches und sicheres Ortsbild entsteht. Sie sind rechtlich verbindlich und ergänzen die allgemeinen Regeln des Baugesetzbuchs und der Landesbauordnungen.

Typische Inhalte von Bausatzungen können sein:

  • Gestaltungsvorgaben für Gebäude (zum Beispiel Dachform, Materialien, Farben)
  • Vorgaben für Werbeanlagen oder Einfriedungen
  • Regelungen zur Stellplatzpflicht
  • Erhaltungssatzungen zum Schutz bestimmter Ortsbilder oder
  • Gestaltungssatzungen für historische Ortskerne

Das Ziel von Bausatzungen ist es, das Stadt- oder Ortsbild zu ordnen, historische Bereiche zu schützen und zugleich die öffentliche Sicherheit (zum Beispiel durch Festlegung von Brandschutzabstände) zu gewährleisten. Wer bauen, umbauen oder eine Fassade verändern will, muss daher neben dem Bebauungsplan auch prüfen, ob eine Bausatzung gilt.

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