Zaremba, Ralf
Sachbearbeiter Stadtplanung- und Bauverwaltung
60 Stadtbauamt, 601 Stadtplanung und Bauverwaltung +1 Weitere
Die so genannte Offenlage ist ein wesentlicher Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Das Bebauungsplanverfahren beschreibt den Prozess, mit dem die Gemeinde festlegt, wie Grundstücke in einem Gebiet künftig genutzt und bebaut werden dürfen.
In der Phase der Offenlage wird der Entwurf des Bebauungsplans für einen festgelegten Zeitraum öffentlich ausgelegt, so dass Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit erhalten, Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Die Offenlage dient somit der Transparenz und der demokratischen Beteiligung im Planungsprozess.
Durch die Einbindung der Öffentlichkeit können potenzielle Konflikte frühzeitig erkannt und abgewogen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen fließen in die weitere Planung ein und werden im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Damit stellt die Offenlage einen wichtigen Schritt dar, um eine ausgewogene und rechtssichere Planung zu gewährleisten.
Eine Einsichtnahme in die Bebauungspläne ist im Rahmen der Offenlage digital sowie auch vor Ort im Rathaus möglich.
Hinweis: Wenn dieses Feld leer ist, befinden sich aktuell keine Bebauungspläne in der Offenlage.
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