
Trauzimmer | Haus Salmegg
Rheinfelden - Kernstadt
Rheinbrückstraße 8
Sie möchten standesamtlich an einem Ort mit besonderer Atmosphäre heiraten? Dann sind Sie in Rheinfelden (Baden) genau richtig!
Wir bieten Ihnen mit dem Trauzimmer im Haus Salmegg sowie mit verschiedenen Räumlichkeiten auf Schloss Beuggen malerische Orte mit historischem Ambiente.

Rheinfelden - Kernstadt
Rheinbrückstraße 8

Rheinfelden - Karsau
Schloss Beuggen 1
Von der Verlobung über die Anmeldung bis zur Eheschließung: Hier ein paar Informationen rund ums Thema "Heiraten":
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zweier Menschen zu heiraten. Äußere Formen wie Ringtausch oder eine Verlobungsanzeige sind nicht erforderlich.
Rechtlich gilt die Verlobung als Vertrag, der jedoch nicht einklagbar ist – jede Person kann sie einseitig lösen. Nach einer Auflösung können Geschenke zurückgefordert und unter Umständen Aufwendungen ersetzt werden, die in Erwartung der Ehe entstanden sind (zum Beispiel bei Aufgabe von Wohnung oder Arbeit). Die Ersatzpflicht ist angemessen zu begrenzen. Bedeutung hat die Verlobung auch beim Zeugnisverweigerungsrecht.
Minderjährige dürfen sich verloben, wenn sie die Folgen verstehen. Zur Eheschließung müssen beide volljährig sein; Ausnahmen kann das Amtsgericht zulassen, wenn eine Person mindestens 16 Jahre alt und die andere volljährig ist.
Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnorts. Wohnen Sie getrennt, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie sich anmelden.
Beide Partner müssen persönlich vorsprechen. Ist eine Person verhindert, kann sie die andere schriftlich bevollmächtigen. Nur in Ausnahmefällen ist eine schriftliche oder vertretungsweise Anmeldung durch Dritte möglich.
Das Standesamt prüft, ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Die Trauung kann anschließend bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Viele Standesämter bieten Trauungen an besonderen Orten oder zu besonderen Terminen (zum Beispiel samstags) an – eine frühzeitige Terminabsprache ist daher empfehlenswert.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den erforderlichen Unterlagen und möglichen Terminen. Oft stellen die Standesämter Merkblätter oder Formulare online bereit.
Hinweis: Bei der Eheschließung legen Sie fest, welchen Namen Sie künftig führen möchten. Ein gemeinsamer Ehename kann bei der Anmeldung oder auch später bestimmt werden.
Ein Ehevertrag kann helfen, Streitigkeiten bei Trennung oder Scheidung zu vermeiden. Darin lassen sich Regelungen für die Ehezeit und den Scheidungsfall treffen – etwa zur Gütertrennung, zu Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich.
Da Eheverträge weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen haben, müssen sie notariell beurkundet werden. Beide Ehepartner müssen persönlich beim Notar oder der Notarin erscheinen.
Ohne Ehevertrag gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Jeder behält während der Ehe sein Eigentum. Erst beim Scheitern der Ehe wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.
Tipp: Lassen Sie sich von einem Notar oder einer Rechtsanwältin bezeihungsweise einem Rechtsanwalt beraten. Diese können den Vertrag auch entwerfen und die Folgen der Regelungen erläutern.
Hinweis: Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.
Einige Länder (etwa Italien, Österreich, Polen, Schweiz, Türkei) verlangen für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis, das Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes beantragen können. In anderen Staaten genügen Reisepass und internationale Geburtsurkunde.
Im Ausland rechtsgültig geschlossene Ehen werden in Deutschland anerkannt, wenn die Ehevoraussetzungen erfüllt und die dort üblichen Formvorschriften eingehalten wurden. Für die Anerkennung von Eheurkunden (zum Beispiel aus den USA) ist meist eine Apostille oder Legalisation erforderlich.
Deutsche können ihre im Ausland geschlossene Ehe im Eheregister des Standesamtes ihres Wohnsitzes auf Antrag beurkunden lassen. Zur Namensführung in der Ehe müssen in Deutschland oft zusätzliche Erklärungen abgegeben werden.
Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die benötigten Unterlagen, etwa bei deutschen Konsulaten im Ausland oder den jeweiligen Botschaften in Deutschland.
Eine rechtsgültige Ehe wird durch die persönliche Erklärung beider Partner beim Standesamt geschlossen. Auf Wunsch kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden.
Während der Zeremonie können Sie auch Ihren gemeinsamen Ehenamen festlegen – dies ist aber auch später möglich. Trauzeugen oder Gäste dürfen anwesend sein, sind jedoch nicht vorgeschrieben.
Der Standesbeamte führt die Eheschließung in würdiger Form durch, beurkundet sie im Eheregister und überreicht Ihnen eine Eheurkunde. Weitere Urkunden können sofort ausgestellt werden.
Tipp: Besprechen Sie Ihre Vorstellungen zur Zeremonie frühzeitig mit dem Standesamt.
Sie können sich nach den Regeln Ihrer Religionsgemeinschaft kirchlich trauen lassen. In der Regel ist eine standesamtliche Eheschließung Voraussetzung.
Für die kirchliche Trauung werden meist eine Eheurkunde (falls vorhanden) und ein Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) benötigt.
Achtung: Eine ausschließlich kirchliche Trauung ist rechtlich keine Ehe. Sie begründet nur eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, ohne Anspruch auf Unterhalt, Erbrecht oder Zugewinnausgleich.
Nach der Eheschließung müssen Sie Änderungen Ihres Namens und gegebenenfalls Ihrer Adresse verschiedenen Stellen mitteilen. Insbesondere Ihre Ausweisdokumente und Fahrzeugpapiere müssen aktualisert werden!
Informieren Sie außerdem:
Hinweise: Bewohnerparkausweise bleiben in der Regel gültig. Bei einem Umzug müssen Sie sich am neuen Wohnort anmelden.
Diese Checkliste ist bewusst umfangreich gehalten und nicht alle Punkte werden auf Sie zutreffen. Passen Sie sie einfach Ihren persönlichen Verhältnissen an. Die Zeitangaben sind nur ein Vorschlag. Wenn Sie neben der standesamtlichen Zeremonie auch eine kirchliche Trauung beabsichtigen, müssen Sie Ihre Planung auf beide Termine ausrichten.
Standesbeamtin
32 Amt für öffentliche Ordnung, 324 Bürgerbüro +1 Weitere
Standesbeamtin
32 Amt für öffentliche Ordnung, 324 Bürgerbüro +1 Weitere