Energie

Das Heizungsgesetz des Bundes wirft bei Vielen Fragen auf: Was ist künftig erlaubt, welche Lösungen lohnen sich wirklich, und welche Förderprogramme passen zur eigenen Situation? Eine kompetente Beratung hilft dabei, Klarheit zu gewinnen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert daher im Rahmen des Förderprogramms "Klimabonus" verschiedene Beratungsangebote sowie Maßnahmen für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer. 

Die Stadt Rheinfelden (Baden) fördert Einstiegsberatungen zum Thema Energie im Projekt "Energiekarawane". Bei Bedarf nach einer Folgeberatung unterstützt die Stadt zudem mit einer weitergehenden Energieberatung zur Heizungsmodernisierung.

Alle weiteren Informationen dazu finden Sie auf der Seite Beratungen. 

Wenn eine Energieberatung durchgeführt oder ein Sanierungsfahrplan aufgestellt wurde, sind auch die vom Energieberatenden empfohlenen Maßnahmen am Gebäude zur Steigerung der Energieeffizienz gegen Vorlage des Beratungsvertrags förderungsfähig. 

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie müssen den Förderantrag einreichen, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.
  • Außerdem muss das bezuschusste Gebäude, dass Sie besitzen oder bewohnen in der Gemarkung Rheinfelden (Baden) liegen. 
  • Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt – vorausgesetzt, es stehen noch ausreichende Fördermittel zur Verfügung.

Folgende Fördergegenstände können bezuschusst werden:

  • Wärmepumpe (nur in Gebieten ohne Wärmenetzanschluss-Möglichkeit)
  • Solarthermische Anlage
  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Fenster, Außentüren und -tore
  • Energiesparendes Gerät: zum Beispiel Kühlschrank, Gefriergerät, Waschmaschine (nur Energieeffizienzklasse A oder B)
  • Beleuchtung
  • Hydraulischer Abgleich
  • Smart-Meter-Systeme
  • Weitere Maßnahmen, die einen positiven Beitrag zum Klima leisten.

Hinweis: Von der Förderung ausgenommen sind Photovoltaik-Anlagen.

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