Begrünung

Dach- und Fassadenbegrünungen verwandeln Gebäude in lebendige Grünflächen und leisten einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigeren und klimafreundlicheren Stadtbild.

Deshalb fördert die Stadt Rheinfelden (Baden) im Rahmen ihres Förderprogramms "Klimabonus" verschiedene Maßnahmen zur Klimaanpassung. Voraussetzung dafür ist, dass diese nicht bereits verpflichtend gesetzlich vorgeschrieben sind oder behördlich angeordnet wurden. 

Gefördert werden folgende Begrünungsmaßnahmen: 

  • Die Anlage von extensiven Dachbegrünungen als Nachrüstung auf vorhandenen Dächern mit arten- und strukturreicher Begrünung (auch Garagen- und Carportdächer)
  • Die Anlage von boden- und wandgebundener Fassadenbegrünung von Gebäuden und freistehenden Mauern
  • Flächenentsiegelungen mit der Herstellung versickerungsfähiger begrünter Flächenbeläge
  • Die Pflanzung von Hecken zur Verbesserung des Mikroklimas, als CO2-Speicher und zur Unterstützung der Biodiversität und Artenvielfalt
  • Die Pflanzung von Bäumen im Innenbereich und die Pflanzung von Streuobstbäumen im Außenbereich zur Förderung der Luftqualität, des Mikroklimas und des CO2-Haushalts
  • Die Beratung zur Umsetzung der verschiedenen Begrünungsmaßnahmen durch ein qualifiziertes Unternehmen, beispielsweise eine Landschaftsgärtnerei

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Antrag.

Als Förderobergrenze pro Maßnahme und Grundstück werden festgesetzt:

  • Maximal 50 Euro pro Quadratmeter für Dach- und Fassadenbegrünung
  • Maximal 20 Euro pro Quadratmeter für Entsiegelung
  • Maximal 50 Euro pro Laufmeter für Heckenpflanzungen
  • Maximal 500 Euro pro Baum
  • Maximal 300 Euro pro Beratung

Antragsberechtigt sind private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietende, Vereine und Verbände.

Die erteilte Vollmacht der Grundstückseigentümerin oder des -eigentümers beziehungsweise der Beschluss der Eigentümerversammlung ist vorzulegen.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
  • Die Grundstücke, für die die Förderung beantragt wird, müssen auf dem Gebiet der Stadt Rheinfelden (Baden) liegen.
  • Die Maßnahmen sind gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu planen und auszuführen. Bei Durchführung durch einen anerkannten Fachbetrieb können auch die Kosten für diese Dienstleistung gefördert werden, im Umfang der jeweiligen Fördermaßnahme.
  • Die Begrünungsmaßnahme muss freiwillig erfolgen, das heißt, es darf keine Verpflichtung zur Begrünung zum Beispiel aufgrund von kommunalen Beschlüssen, behördlichen Anordnungen, der Landesbauordnung beziehungsweise bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Festsetzungen geben. 
  • Die Maßnahme ist für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Zeitpunkt der Inbetriebnahme anzulegen. Sollten die Pflanzen in diesem Zeitraum absterben, sind entsprechende Nachpflanzungen auf eigene Kosten vorzunehmen.
  • Pro Grundstück ist nur ein Antrag zur Förderung von Begrünungsmaßnahmen zulässig.
  • Es können mehrere Maßnahmen pro Antrag kombiniert werden.
  • Gesetzliche Regelungen/Vorgaben insbesondere der Bauleitplanung, Bauordnung und des Wasserrechts sind zu beachten.
  • Die Liste förderfähiger Pflanzenarten ist zu beachten. Es werden ausschließlich Pflanzen aus dieser Liste gefördert.
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

Die nötigen Unterlagen zur Beantragung einer Förderung und weiteres Infomaterial finden Sie hier: 

Gerne für Sie da

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