Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) trägt als Teil der örtlichen Sicherheitsstruktur dazu bei, öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und das Zusammenleben im Gemeindegebiet zu unterstützen.

Hoch motiviert und gut ausgebildet ist das Team des Ordnungsdienstes zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten in der Stadt und in den Ortsteilen unterwegs. Die Mitarbeitenden gehen Streife, um Ordnungsverstößen entgegenzuwirken und somit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Rheinfelden (Baden) zu verbessern.

Zu erkennen sind die Bediensteten des Kommunalen Ordnungsdienstes an ihren blauen Uniformen, die wie ihr Dienstfahrzeug die Aufschrift „Ordnungsamt“ tragen.

Wie es der gesetzliche Auftrag der Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden (Baden) vorgibt, ist der Kommunale Ordnungsdienst auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen unterwegs für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Seine Aufgaben sind dabei vielseitig:

  • Verfolgung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung und Erhalt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit besonderem Augenmerk auf dem Schutz von Kindern auf Spielplätzen,
  • Vorgehen gegen Vandalismus und störendes Verhalten im öffentlichen Raum,
  • Überwachung der gesetzlichen Regelungen zur Hundehaltung,
  • Kontrollen bei Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum,
  • Überwachung der Jugendschutzbestimmungen zum Wohle der Jugendlichen und Präventionsmaßnahmen,
  • Kontrolle der Einhaltung der erteilten Sicherheitsauflagen bei Großveranstaltungen,
  • Ansprechpersonen für Fragen der Bürgerinnen und Bürger,
  • Kontrolle der Einhaltung des Gaststättengesetzes,
  • Kontrolle der Einhaltung des Landesnichtraucherschutzgesetzes,
    • Kontrolle der Einhaltung des Alkoholverkaufsverbotsgesetzes,
    • Kontrolle der Einhaltung des Waffengesetzes,
    • Kontrolle der Einhaltung des Schulgesetzes,
    • Radfahrerkontrollen in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten
    • Bereichen und auf Sonderwegen, auch ruhender Verkehr,
    • Kontrolle der Sperrbezirksverordnung,
    • Unterstützungsmaßnahmen für den Polizeivollzugsdienst,
    • Dienstleister für städtische Dienststellen,
    • Vollzug von Gemeindesatzungen und städtischer Polizeiverordnungen,
    • Ermittlungstätigkeiten für Bußgeldbehörde, Meldebehörde und Ausländerbehörde.

Da die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes polizeiliche Aufgaben erfüllen, haben sie auch die Stellung von Polizeibeamten. Diese Rechte sind ihnen durch das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Polizeigesetz für Baden-Württemberg übertragen.

Die Bediensteten des Ordnungsdienstes dürfen im Dienst zum Beispiel Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Menschen befragen, anhalten, festhalten und durchsuchen sowie des Platzes verweisen und in Gewahrsam nehmen.

In besonderen Fällen haben sie auch die Möglichkeit, Personalien zu erheben, Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.

Wenn es die Situation erfordert, dürfen die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes auch unmittelbaren Zwang anwenden, um polizeiliche Aufgaben durchzusetzen.

Gerne für Sie da