Rago, Dominic
Amtsleitung Ordnungsamt
32 Amt für öffentliche Ordnung, Verwaltungsstab Krisenmanagement +1 Weitere
Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) trägt als Teil der örtlichen Sicherheitsstruktur dazu bei, öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und das Zusammenleben im Gemeindegebiet zu unterstützen.
Hoch motiviert und gut ausgebildet ist das Team des Ordnungsdienstes zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten in der Stadt und in den Ortsteilen unterwegs. Die Mitarbeitenden gehen Streife, um Ordnungsverstößen entgegenzuwirken und somit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in Rheinfelden (Baden) zu verbessern.
Zu erkennen sind die Bediensteten des Kommunalen Ordnungsdienstes an ihren blauen Uniformen, die wie ihr Dienstfahrzeug die Aufschrift „Ordnungsamt“ tragen.
Wie es der gesetzliche Auftrag der Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden (Baden) vorgibt, ist der Kommunale Ordnungsdienst auf Straßen, Plätzen, Grünanlagen und Spielplätzen unterwegs für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Seine Aufgaben sind dabei vielseitig:
Da die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes polizeiliche Aufgaben erfüllen, haben sie auch die Stellung von Polizeibeamten. Diese Rechte sind ihnen durch das Ordnungswidrigkeitengesetz und das Polizeigesetz für Baden-Württemberg übertragen.
Die Bediensteten des Ordnungsdienstes dürfen im Dienst zum Beispiel Verwarnungsgelder erheben, Bußgeldverfahren einleiten, Menschen befragen, anhalten, festhalten und durchsuchen sowie des Platzes verweisen und in Gewahrsam nehmen.
In besonderen Fällen haben sie auch die Möglichkeit, Personalien zu erheben, Gegenstände sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Wenn es die Situation erfordert, dürfen die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes auch unmittelbaren Zwang anwenden, um polizeiliche Aufgaben durchzusetzen.
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