Stadtrecht

Das Stadtrecht regelt die Organisation und Aufgaben der Stadt. Es bestimmt, wie die Stadt ihre Angelegenheiten selbst verwaltet und welche Rechte und Pflichten Bürgerinnen und Bürger sowie städtische Organe haben.

Kommunale Satzungen bilden dabei die rechtliche Grundlage für das Handeln einer Stadt. Sie regeln lokale Angelegenheiten – etwa die Nutzung öffentlicher Räume, Gebühren oder Ordnungsvorschriften – und setzen übergeordnete Gesetze auf kommunaler Ebene konkret um. 

142 Satzungen:

01. Allgemeine Satzungen und Regelungen
02. Abgabensatzungen
03. Betriebssatzungen und Eigenbetriebe
04. Bausatzungen und Bebauungspläne
05. Sonstige Satzungen
06. Polizeiverordnungen und Rechtsverordnungen
07. Eingliederungsvereinbarungen
08. Kommunale Zusammenarbeit
09. Satzungen und Rechtsverordnungen des Landkreises
10. Benutzungsregelungen
11. Sonstige allgemeine Regelungen
13. Stellplatzsatzungen
14. Mitglieder der Gemeindeorgane