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Das Stadtrecht regelt die Organisation und Aufgaben der Stadt. Es bestimmt, wie die Stadt ihre Angelegenheiten selbst verwaltet und welche Rechte und Pflichten Bürgerinnen und Bürger sowie städtische Organe haben.
Kommunale Satzungen bilden dabei die rechtliche Grundlage für das Handeln einer Stadt. Sie regeln lokale Angelegenheiten – etwa die Nutzung öffentlicher Räume, Gebühren oder Ordnungsvorschriften – und setzen übergeordnete Gesetze auf kommunaler Ebene konkret um.