Reiher, Philipp
Amtsleitung Stadtkämmerei
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Die Stadtverwaltung stellt jedes Jahr im Laufe des Spätsommers einen Haushaltsplanentwurf für das folgende Jahr auf sowie eine mittelfristige Finanzplanung für die drei Folgejahre.
Dabei schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Mindestliquiditätvor, die die Kommunen nicht unterschreiten dürfen. Auch der Kreditaufnahme sind im Hinblick auf die Verwendung der Gelder enge Grenzen gesetzt.
Nach den Mittelanmeldungen aus den verschiedenen Fachbereichen findet eine interne Beratung statt, in der – je nach finanziellem Spielraum – Projekte priorisiert und Einsparungen diskutiert werden. Mitte November bringt die Verwaltung den Haushaltplanentwurf in den Gemeinderat ein. Auf Basis der Verwaltungsvorschlags erfolgt dann die öffentliche Beratung sowohl in den Ortschaftsräten als auch in den städtischen Gremien. Im Zuge der „Haushaltsberatungen“ kann es zu Abweichungen vom Verwaltungsvorschlag kommen.
Die finale Fassung des Haushaltplans für das Folgejahr wird Mitte Dezember vom Gemeinderat verabschiedet. In ihren jeweiligen Haushaltsreden begründen die Fraktionen ihre Entscheidung.
Nach der Beschlussfassung ist der Haushalt der Kommunalaufsicht vorzulegen. Diese prüft ihn auf Rechtsverstöße. Nur im Falle von Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen liegt eine Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsicht – in unserem Fall das Regierungspräsidium Freiburg – vor.
Er stellt die geplanten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr dar und ähnelt damit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Der Ergebnishaushalt soll den tatsächlichen wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch sowie das Ressourcenaufkommen der Kommune darstellen, also die effektive Wertveränderung des kommunalen Vermögens. Der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen im Ergebnishaushalt gibt an, um welchen Betrag sich das Eigenkapital der Kommune im Haushaltsjahr voraussichtlich erhöht oder vermindert.
Die Einnahmen setzen sich aus verschiedenen Quellen zusammen. Den größten Anteil bilden die Schlüsselzuweisungen im Finanzausgleich mit 32.752.000 Euro (29,4 Prozent). Es folgen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 27.490.000 Euro (24,8 Prozent) sowie die Gewerbesteuer mit 14.600.000 Euro (13,2 Prozent).
Weitere wichtige Einnahmeposten sind unter anderem die Grundsteuer mit 6.158.000 Euro (5,5 Prozent) und die Kindergartenförderung beziehungsweise Kleinkindbetreuung mit 6.046.000 Euro (5,5 Prozent). Sonstige Steuern und Zuweisungen tragen 7.718.000 Euro (7,0 Prozent) bei.
Kleinere Anteile entfallen auf Gebühren (3.938.000 Euro / 3,6 Prozent), privatrechtliche Entgelte (2.022.000 Euro / 1,8 Prozent) sowie Erstattungen und Umlagen (1.479.000 Euro / 1,3 Prozent). Finanzerträge machen 554.000 Euro (0,5 Prozent) aus, während sonstige ordentliche Erträge 3.215.000 Euro (2,9 Prozent) betragen.
Zusätzlich werden aufgelaufene Investitionszuwendungen in Höhe von 1.906.000 Euro (1,7 Prozent) berücksichtigt.
Weitere Informationen über die wichtigsten Daten aus dem Haushaltsplan bietet unser Flyer "Kurzinformation".
Die Ausgaben verteilen sich auf mehrere zentrale Bereiche. Den größten Anteil nehmen die Personalaufwendungen mit 29.883.000 Euro (26,1 Prozent) ein. Ebenfalls bedeutend ist die Kreisumlage mit 25.808.000 Euro (22,6 Prozent), gefolgt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 17.510.000 Euro (15,3 Prozent) sowie der Finanzausgleichsumlage mit 15.009.000 Euro (13,1 Prozent).
Weitere wichtige Posten sind die Transferaufwendungen für die Kindergartenförderung mit 9.726.000 Euro (8,5 Prozent) sowie die Abschreibungen mit 6.610.000 Euro (5,8 Prozent). Sonstige Aufwendungen schlagen mit 4.045.000 Euro (3,6 Prozent) zu Buche.
Kleinere Ausgabenanteile entfallen auf sonstige Zuschüsse (3.573.000 Euro / 3,1 Prozent), die Gewerbesteuerumlage (1.277.000 Euro / 1,1 Prozent), den öffentlichen Personennahverkehr (593.000 Euro / 0,5 Prozent) sowie die Wirtschaftsförderung (220.000 Euro / 0,2 Prozent).
Nur eine untergeordnete Rolle spielen die Zinsen mit 68.000 Euro (0 Prozent) und die Versorgungsaufwendungen mit 9.000 Euro (0 Prozent).
Weitere Informationen über die wichtigsten Daten aus dem Haushaltsplan bietet unser Flyer "Kurzinformation".
Der Finanzhaushalt bildet die tatsächlichen Geldflüsse (Ein- und Auszahlungen) ab und zeigt die Liquidität des Haushaltsjahres, einschließlich der Einnahmen aus Kreditaufnahmen oder Ausgaben für Investitionen.
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