Haushalt & Finanzen

Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der Grundprinzipien der Demokratie und besitzt durch die Selbstverwaltungsgarantie des Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) Verfassungsrang.

Sie räumt den Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze selbst und in eigener Verantwortung zu regeln. Dies umfasst insbesondere das Recht auf eine eigene Haushaltsführung. Das Haushaltsrecht wird traditionell als das Königsrecht des Rates bezeichnet. 

Ganz frei ist eine Gemeinde bei der Umsetzung ihres Aufgabenpro­gramms allerdings nicht. Man unterscheidet zwischen „Pflichtaufgaben nach Weisung“ (zum Beispiel die Durchführung von Wahlen, Standesamt), „weisungsfreie Pflichtaufgaben“ (zum Beispiel Schulhausbau, Erschließung von Baugebieten) und „freiwilligen Aufgaben (zum Beispiel Vereinsförderung, Kulturangebot).

Finanziert werden diese Aufgaben unter anderem durch die Beteiligung an bestimmten Steuern (zum Beispiel Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer), Zuweisungen aufgrund des Länderfinanzausgleichs sowie aus eigenen Steuern (zum Beispiel Grund- und Gewerbesteuer) und gegebenenfalls Krediten. 

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