Jugendbeteiligung

Im Jahr 2015 beschloss die Landesregierung Baden-Württemberg die verpflichtende Verankerung der Jugendbeteiligung in Paragraph 41a der Gemeindeordnung.

Um auf diese Forderung adäquat zu reagieren, entwickelte das städtische Jugendreferat verschiedene Ideen und Projekte zur Umsetzung. Als zentrales Element konnte 2025 wieder ein Jugendparlament ins Leben gerufen werden. 

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