Raphael Burkart, Energieberater der Energieagentur Südwest, erläuterte die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Fördermöglichkeiten. Im Mittelpunkt standen dabei die Frage, welche Heizsysteme künftig infrage kommen und welche Fördermöglichkeiten beim Heizungstausch genutzt werden können.
Mit dem im Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Damit entfällt die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Für neue fossile Öl- und Gasheizungen gilt stattdessen ab 2029 schrittweise die sogenannte „Biotreppe“, nach der der Anteil biogener Brennstoffe schrittweise erhöht werden muss.
Mit Blick auf die Kosten biogener Brennstoffe wurde auch die Wärmepumpe als Möglichkeit einer klimafreundlichen Wärmeversorgung intensiv diskutiert. Zwar sind die Anschaffungskosten vergleichsweise hoch, dafür können die laufenden Kosten niedrig ausfallen. Besonders interessant kann eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer eigenen Photovoltaikanlage sein.
Für Gebäude in Gebieten, die künftig an das städtische Wärmenetz angeschlossen werden können, sei der Anschluss an das Wärmenetz voraussichtlich die beste Lösung, so der Experte. Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer in diesen Bereichen sollten sich daher frühzeitig bei den Stadtwerken über die Anschlussmöglichkeiten und die weiteren Schritte informieren.
Darüber hinaus bietet die Stadt eine kostenlose Energieberatung an. Mit dem Klimabonus werden außerdem energetische Sanierungsmaßnahmen gefördert. Für die Anschaffung einer Wärmepumpe außerhalb eines Wärmenetzgebiets kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Bonus von 500 Euro gewährt werden. Auch weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung können förderfähig sein. Interessierte sollten sich daher vor Beginn einer geplanten Maßnahme über die jeweiligen Förderbedingungen informieren.
Weitere Informationen zum Klimabonus, zu den Fördervoraussetzungen und zum Förderantrag gibt es unter www.rheinfelden.de/klimabonus.