Ergänzend zur gültigen Polizeiverordnung gibt es in Rheinfelden (Baden) ein artgerechtes Stadttaubenmanagement.
Ein erfolgreiches Stadttaubenmanagement setzt sich aus einer Vielzahl von Maßnahmen zusammen. Ziel ist es, die Verunreinigung durch die Stadttauben sowie die Belästigung der Bürgerschaft zu reduzieren, den Bestand der Taubenpopulation zu regulieren und eine artgerechte Versorgung der Stadttauben zu gewährleisten.
In enger Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Stadtgrün und Umwelt und der Initiative "Stadttaubenfreunde Rheinfelden" erfolgte in einem ersten Schritt die Konditionierung der Tauben. Hierzu wurden am Oberrheinplatz betreute Futterstellen eingerichtet. Anschließend wurden die betreuten Futterstellen durch einen mobilen Taubenschlag (umgebauter Bauwagen) ergänzt. Dieser stand erst für mehrere Wochen auf dem Oberrheinplatz und wurde dann an seinen finalen Standort in der Werderstraße gebracht.
Um die Fütterung der Tiere und den Austausch der Eier durch Attrappen kümmern sich die Stadttaubenfreunde.
Hinweis: Fütterungsverbot
Paragraf 15 der Polizeiverordnung der Stadt Rheinfelden (Baden): „Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. Es ist auch verboten Futter auszulegen oder auszustreuen, soweit dies üblicherweise von Tauben aufgenommen wird.“ Die Einhaltung des Fütterungsverbots wurde und wird durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert und gegebenenfalls sanktioniert.