Photovoltaik

Photovoltaikanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende. Sowohl auf Bundes- als auch Landesebene gibt es hierzu entsprechende gesetzliche Vorgaben.

So müssen beispielsweise in Baden-Württemberg seit Mai 2022 alle neuen Wohngebäude – und seit Anfang 2023 auch umfassend sanierte Dächer – mit Photovoltaik ausgestattet sein. Eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung soll die Umsetzung von PV-Projekten erleichtern. 

Ein Solarkataster zeigt für jedes Gebäude das Potenzial zur Nutzung von Sonnenenergie, so dass Hausbesitzer leicht erkennen können, ob und wie gut sich ihr Dach für eine Photovoltaikanlage eignet.

Über das Solardachkataster des Energieatlas Baden-Württemberg kann ermittelt werden, welche Dachflächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik geeignet sind. Es wird die Eignungen der Dächer durch die Einstrahlungsintensitäten dargestellt. Die Einstrahlung ist neben dem vor Ort möglichen Eigenverbrauch das wichtigste, eignungslimitierende Kriterium.

Ebenso können Sie für eine erste Einschätzung hinsichtlich des Solarstrom-Potenzials Ihres Daches das Solarkataster der Stadt Rheinfelden (Baden) nutzen. Das geografische Datenportal WebGIS bietet neben einer Vielzahl an Informationsmöglichkeiten auch ein Solarkataster an.  

Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sollen in Baden-Württemberg künftig 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft und 0,5 Prozent für Freiflächen-PV zur Verfügung stehen. Diese Vorgaben müssen nun entsprechend in der Regionalplanung berücksichtigt und umgesetzt werden.

Die ausgewiesenen Vorranggebiete sind dann für andere Projekte wie beispielsweise Bebauung gesperrt, können aber bis zur Realisierung einer Freiflächen-PV-Anlage weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Auch können die Kommunen an anderen Stellen Freiflächen-PV-Anlagen realisieren.

Der Teilfortschreibungsentwurf des Regionalplans schlägt für die Gemarkung Rheinfelden (Baden) fünf Vorranggebiete vor: Neben dem bereits realisierten Solarpark auf der ehemaligen Mülldeponie in Herten stehen vier landwirtschaftlichen Flächen (eine Fläche nördlich von Adelhausen an der Straße Richtung Hüsingen, eine westlich von Eichsel, eine noch etwas weiter westlich beidseits der A98 und eine Fläche beim Hagenbacher Hof) als grundsätzlich geeignet zur Diskussion.

Die vorgeschlagenen Vorranggebiete liegen nicht im städtischen Eigentum. Die finale Auswahl liegt beim Regionalverband Hochrhein-Bodensee.

Photovoltaik Freiflächen - Städtische Vorranggebiete
© Stadt Rheinfelden (Baden)

Agri-Photovoltaik oder Agri-PV (Agri = agriculture, englisch für Landwirtschaft) beschreibt ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung einer Fläche für landwirtschaftliche Zwecke sowie zur Stromerzeugung durch Sonnenenergie.

Agri-PV kann dabei verschiedene Formen annehmen: 

  • In zwei bis drei Metern Höhe können Module über einer Ackerfläche angebracht sein, so dass landwirtschaftliche Fahrzeuge noch darunter durch fahren können.
  • Alternativ können auch senkrechte Module auf den Acker gebaut werden, bei denen der Abstand an die breite der Fahrzeuge angepasst wird, um weiterhin eine problemlose Bewirtschaftung zu ermöglichen.
  • Ebenso kann Agri-PV für Viehhaltung eine Möglichkeit sein. Die Module werden zum Beispiel auf einer Wiese für Schafe oder Kühe so aufgeständert, dass das Vieh dazwischen grasen kann.

Agri-PV ermöglicht Landwirten eine zusätzliche Einnahme oder alternativ günstigen Eigenstrom und macht sie unabhängiger von Energiepreisen. Der Strom kann selbst genutzt oder eingespeist werden und unterstützt so die Energiewende. Agri-PV-Anlagen sind bis 2,5 Hektar in Betriebsnähe baurechtlich privilegiert und benötigen nur einen Bauantrag. Für größere Anlagen braucht es ein Bebauungsplanverfahren. 

Auch Pächter können Agri-PV realisieren, wenn die Fläche der Stadt oder dem Land gehört. Bau und Betrieb müssen Landwirte nicht selbst übernehmen – viele Unternehmen bieten Beteiligungs- oder Pachtmodelle an.

Landwirtschaftlich nutzbare Flächen - Modellzeichnung.
© Fraunhofer ISE

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