Kaufmann, Ralf
Stadtplanung- und Bauverwaltung, Geschäftsstelle Arbeitskreis barrierefrei
60 Stadtbauamt, 601 Stadtplanung und Bauverwaltung +1 Weitere
Barrierefreie Parkplätze bieten Menschen mit Behinderungen einen möglichst sicheren und komfortablen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Geschäften und Arbeitsplätzen.
Sie sind durch das Rollstuhlfahrer-Symbol sowie Bodenmarkierungen gekennzeichnet und ausschließlich Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blindheit vorbehalten. Sie sind breiter als normale Stellplätze und erleichtern so das Ein- und Aussteigen sowie das Verladen eines Rollstuhls.
Zum Parken ist ein spezieller Parkausweis erforderlich, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen muss. Missbrauch wird mit einem Bußgeld geahndet.
*= Bitte wählen Sie im Menü der sich nach der Bestätigung öffnenden Karte das Menü oben links und wählen Sie den Punkt "barrierefreie Parkplätze" aus.
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