Ein Waldbrand
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Verhaltensregeln zur Erholung im Wald

Stadtnachricht

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.

Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.

Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. 

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und sich sowie andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  • Wo brennt es? – genaue Ortsangabe (markante Geländepunkte oder der Standort per GPS Funktion des Mobiltelefons), Brandausmaß
  • Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  • Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  • Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  • Nutzen Sie die kostenfreie App ,Hilfe im Wald‘: Im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.