Verbot für Grablichter mit offener Flamme auf Rheinfelder Friedhöfen

Stadtnachricht

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr hat die Friedhofsverwaltung der Stadt Rheinfelden (Baden) das Aufstellen von Grablichtern mit offener Flamme auf allen Friedhöfen (inklusive Ortsteile) ab sofort untersagt. Das Verbot gilt auch für Kerzen in Grablaternen. Bereits aufgestellte Grablichter werden aus Sicherheitsgründen gelöscht oder entfernt.

Trockenheit & Brandgefahr

„In der aktuellen Wetterlage ist das Entzünden von Grablichtern mit offener Flamme mit einem erheblichen Brandrisiko verbunden“, erklärt die Friedhofsverwaltung. Wachs- und Ölkerzen in Kunststoffbehältern können sich durch starke Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen verformen oder auslaufen. Dadurch besteht die Gefahr, dass trockenes Gras, Laub oder andere brennbare Materialien Feuer fangen. Auch Windböen oder Tiere können Grablichter umstoßen und dadurch Brände verursachen.

Marina Schrempp, stellvertretende Leiterin der Friedhofsverwaltung, bittet alle Friedhofsbesucher um Verständnis und appelliert, das Verbot zu beachten. Sobald sich die Gefahrenlage entspannt, wird die Stadt über die Aufhebung der Regelung informieren.

Update: Die Regelung wurde zum 1. September 2026 aufgehoben.