Gesetzliche Pflicht
Grundlage für die Erstellung ist § 29b des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW), der Große Kreisstädte zur Erstellung eines kommunalen Klimaanpassungskonzepts verpflichtet. Die Umsetzung wird durch Fördermittel unterstützt.
Zukunftsaufgabe
Erarbeitet wird das Konzept in den kommenden zwei Jahren von den neuen Mitarbeitenden im Klimaanpassungsmanagement, Marcel Maier und Amrei Kuhne. Fachlich begleitet wird der Prozess vom Freiburger Planungsbüro Faktorgruen.
„Klimaschutz und Klimaanpassung gehören zu den zentralen Zukunftsaufgaben unserer Stadt. Mit dem neuen Klimaanpassungsmanagement schaffen wir die Voraussetzungen, um Rheinfelden langfristig widerstandsfähig gegenüber den Folgen des Klimawandels aufzustellen“, betont Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.
Handlungsfelder
Das Klimaanpassungskonzept verfolgt das Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Stadt gegenüber den bereits spürbaren und künftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Dabei werden verschiedene Handlungsfelder betrachtet – darunter Wasser, Stadtgrün, Stadtplanung, Bauen und Wohnen, Infrastruktur und Bevölkerungsschutz, Gesundheit und Soziales, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Wirtschaft und Tourismus.
Ablauf
Zu Beginn werden Klimadaten und die örtlichen Gegebenheiten analysiert. Anschließend folgt eine öffentliche Auftaktveranstaltung mit frühzeitiger Beteiligung der Bürgerschaft. Ergänzend werden Fachleute aus verschiedenen Bereichen eingebunden. Auf dieser Grundlage entsteht ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Vorschlägen für die Klimaanpassung in Rheinfelden.
Das Projekt wird überwiegend durch Fördermittel finanziert. 80 Prozent der Kosten werden über das Bundesprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (ANK-DAS) gefördert. Die verbleibenden Kosten sollen voraussichtlich über Mittel des Landes Baden-Württemberg gedeckt werden.