Ausweitung Verbotszone
Der dazu erarbeitete Vorschlag stand nun am Montagabend im Hauptausschuss zur Diskussion. Da zur Gefahrenabwehr nach den gesetzlichen Vorgaben zunächst immer das mildeste geeignete Mittel anzuwenden ist, schlägt die Stadtverwaltung eine Ausweitung des bestehenden Feuerwerksverbots vor. Dieses galt bislang bereits im Bereich der Rheinbrücke, des Salmegg-Parks sowie im Umkreis von 100 Metern um das Zollgebäude. Künftig soll das Verbot auch für die Fußgängerzone und das Tierheim gelten - jeweils im Umkreis von 100 Metern. Darüber hinaus verbietet eine bundesweite Verordnung das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Altenheimen.
Kontrolle & Verdrängung
Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Polizei wurden zugesagt. In den Ortsteilen, in denen bislang keine vergleichbaren schweren Vorkommnisse bekannt sind, setzen die Verantwortlichen zunächst auf präventive Information.
Die Ausschussmitglieder unterstützten die Pläne der Verwaltung, warnten zugleich aber vor einer möglichen Verdrängung der Problematik in andere Bereiche. Sollte dies eintreten, müsse die Stadt in den Folgejahren entsprechend reagieren, so Oberbürgermeister Klaus Eberhardt.
Über die Ausweitung der Verbotszonen entscheidet final der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Oktober.