In drei Gruppeninterviews im Frühjahr 2026 konnten sich die verschiedenen Zielgruppen zu den bisherigen Richtlinien, ihren Erfahrungen und konkreten Unterstützungsbedarfen äußern. Die Ergebnisse sind unmittelbar in die Neufassung eingeflossen.
Neue Antragsfristen
Eine wichtige Neuerung betrifft die Antragsfristen. Künftig gilt für alle regulären Fördertatbestände einheitlich der 31. Juli. Damit soll die Antragstellung für die Vereine einfacher und besser mit den Abläufen des Vereinsjahres vereinbar werden. Auch Vorgänge wie die Abrechnung von Leistungen Dritter, die von den Vereinen nicht unmittelbar gesteuert werden können, sollen dadurch besser berücksichtigt werden. Die Frist für die Projektförderung bleibt unverändert: Anträge für das Folgejahr können weiterhin bis zum 31. Oktober gestellt werden.
Nachwuchsförderung
Erleichterungen gibt es auch bei der Anschaffung von Musikinstrumenten. Bisher mussten einzelne Instrumente mindestens 1.000 Euro kosten, um bezuschusst werden zu können. Diese Regelung hatte sich insbesondere bei kostengünstigeren Gebrauchtinstrumenten als unpraktisch erwiesen. Künftig können mehrere Anschaffungen zusammengerechnet werden. Eine Förderung ist ab Gesamtkosten von 800 Euro möglich. Bezuschusst werden 20 Prozent der Kosten, maximal 2.000 Euro. Damit soll insbesondere auch die Anschaffung von Instrumenten für den musikalischen Nachwuchs erleichtert werden. Auch die Förderung des Instrumentalunterrichts für den Nachwuchs wird leicht angehoben: Pro voller Unterrichtsstunde steigt der Zuschuss von bisher 20 auf künftig 21 Euro.
Dirigentenkosten
Eine weitere Änderung betrifft die Dirigentenkosten. Künftig sollen Chöre und Musikvereine gleichermaßen einen Zuschuss von 25 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten erhalten, maximal 1.250 Euro. Damit wird die bisher unterschiedliche Förderung vereinheitlicht. Hintergrund ist auch die zunehmende Schwierigkeit der Vereine, geeignete Dirigentinnen und Dirigenten zu finden.
Fasnacht
Auch die Förderung der Fasnacht wird erweitert. Künftig können auf Antrag Mietkostenzuschüsse für städtische Hallen nicht nur für die Kinderfasnacht, sondern für alle Fasnachtsveranstaltungen mit Bühnenprogramm gewährt werden. Dies gilt auch für die Zunftabende der Narrenzünfte Rheinfelden und Karsau.
Budget
Insgesamt können sich durch die Neufassung voraussichtlich rund 8.000 Euro zusätzliche jährliche Zuschusszahlungen ergeben. Die Kulturförderung bleibt dabei weiterhin von den jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Mitteln abhängig. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Im Jahr 2025 wurden für reguläre Zuschüsse und Projektförderungen insgesamt knapp 80.000 Euro ausbezahlt.
Die Mitglieder des Hauptausschusses lobten insbesondere die Einbindung der Vereine und weiteren Kulturschaffenden in den Überarbeitungsprozess und sprachen sich einstimmig für die Neufassung der Kulturförderrichtlinien aus. Das letzte Wort hat der Gemeinderat. Sollte dieser zustimmen, gelten die neuen Regeln ab 1. August 2027.