Ein Waldbrand
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Grillverbot

Stadtnachricht

Wegen der anhaltenden Trockenheit und Hitze untersagt die Stadt Rheinfelden (Baden) das Grillen, offene Feuer sowie Feuerwerk auf sämtlichen öffentlichen Flächen der Gemarkung.

Alle öffentlichen Grill- und Feuerstellen – einschließlich der fest eingerichteten Grillplätze – sind bis auf Weiteres gesperrt.

Waldbrandgefahr Stufe 4 bis 5

Grund für die Maßnahme ist die vom Deutschen Wetterdienst für den Landkreis Lörrach ausgerufene Waldbrandgefahrenstufe 4 bis 5 („hohe bis sehr hohe Gefahr“). Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen Brand auszulösen. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Muss die Feuerwehr ein unerlaubtes Feuer löschen, können die Einsatzkosten der verursachenden Person in Rechnung gestellt werden.

Grillen im privaten Garten

Das Grillen im privaten Garten bleibt weiterhin erlaubt, allerdings nur unter besonderer Vorsicht. Die Stadt bittet darum, Funkenflug zu vermeiden und Feuer niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

Die Stadtverwaltung appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, das Verbot einzuhalten und durch umsichtiges Verhalten einen wichtigen Beitrag zum Brand- und Katastrophenschutz zu leisten. Nur gemeinsam lässt sich verhindern, dass aus einer kleinen Unachtsamkeit ein Großbrand mit schwerwiegenden Folgen entsteht.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Stadt Rheinfelden (Baden) veröffentlicht und bis 31. August 2026 gültig. 

Hinweis:

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr hat die Friedhofsverwaltung der Stadt Rheinfelden (Baden) das Aufstellen von Grablichtern mit offener Flamme auf allen Friedhöfen (inklusive Ortsteile) ab sofort untersagt. Das Verbot gilt auch für Kerzen in Grablaternen. Bereits aufgestellte Grablichter werden aus Sicherheitsgründen gelöscht oder entfernt.