Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Rheinfelden (Baden) erhebt auf Grundlage ihrer Zweitwohnungssteuersatzung eine Steuer auf Zweitwohnsitze im Stadtgebiet.
Der Besteuerung unterliegt jede Wohnung, die neben der Hauptwohnung zu Erholungszwecken, zur Berufsausübung, zu Ausbildungszwecken oder für den persönlichen Lebensbedarf genutzt oder vorgehalten wird.
Der Beginn sowie die Beendigung des Nebenwohnsitzes muss innerhalb einer Woche nach Einzug beziehungsweise Auszug angezeigt werden.
Die Zweitwohnungssteuer beträgt 10 Prozent der jährlichen Nettokaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) des Zweitwohnsitzes.
Melden Sie den Zweitwohnsitz nicht, handeln Sie ordnungswidrig und können dafür belangt werden.
§ 9 Kommunalabgabengesetz (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der
Von der Zweitwohnungssteuer befreit sind: