Wohnungsnotfallhilfe
Wohnungslosigkeit (Obdachlosigkeit) liegt vor, wenn Menschen keine eigene Unterkunft (mehr) haben oder ihre bisherige Wohnung verlieren und nicht aus eigenen Mitteln für angemessenen Ersatz sorgen können. Diese Situation stellt für die Betroffenen eine erhebliche persönliche Belastung dar und erfordert schnelle Unterstützung.
Die Gemeinde übernimmt in solchen Fällen im Rahmen ihrer Gefahrenabwehrpflicht Verantwortung und bietet eine vorübergehende Unterbringung im Rahmen der ordnungsrechtlichen Unterbringung an. Ziel ist es, eine akute Notlage zu beenden und den betroffenen Personen eine menschenwürdige und sichere Mindestunterkunft bereitzustellen.
Die Unterbringung erfolgt in gemeindeeigenen oder angemieteten Räumlichkeiten. Dabei steht die Sicherstellung einer grundlegenden, vorläufigen Versorgung im Vordergrund. Ein Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder eine bestimmte Ausstattung besteht nicht. Die Maßnahme ist grundsätzlich befristet und dient der Überbrückung, bis eine eigenständige Wohnperspektive gefunden werden kann.