Vermietung städtischer Hallen

Die Vermietung von städtischen Hallen umfasst die zeitlich befristete Überlassung von Veranstaltungs-, Sport-, Mehrzweck- oder Gewerbehallen durch öffentliche oder private Anbieter. Hallen können für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Genaue Vorgaben dazu finden sich teilweise hier in den Exposés des Amts für Gebäudemanagement bei den jeweiligen Hallen.  

Je nach Art der Halle und des Anbieters stehen unterschiedliche Ausstattungen zur Verfügung, etwa Bühnen, Bestuhlung, technische Anlagen (Ton- und Lichttechnik) oder sanitäre Einrichtungen.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Anbieter
  • Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Halle
  • Bei Veranstaltungen gegebenenfalls Vorlage eines Nutzungskonzepts oder Sicherheitskonzepts (Ordnungsamt)
  • Je nach Nutzung können weitere Genehmigungen erforderlich sein

  • Angaben zur antragstellenden Person oder Organisation
  • Beschreibung des Nutzungszwecks
  • Gegebenenfalls Veranstaltungs- oder Sicherheitskonzept
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (je nach Anbieter)

  • Anfrage beim Amt für Gebäudemanagement oder der Ortsverwaltung stellen und Verfügbarkeit, Nutzung und Konditionen klären
  • Antrag beziehungsweise Reservierung
  • Prüfung durch das Amt für Gebäudemanagement beziehungsweise die Ortsverwaltung: Der Anbieter prüft die Anfrage, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit und Nutzungszweck.
  • Vertragsabschluss: Bei positiver Entscheidung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
  • Nutzung der Halle: Die Halle kann im vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Vorgaben zur Nutzung sind einzuhalten.

  • Keine einheitlichen Fristen
  • Es wird empfohlen, die Halle frühzeitig zu reservieren

Die Kosten richten sich nach:

  • Art und Größe der Halle
  • Dauer der Nutzung
  • Art der Veranstaltung
  • Zusätzlichen Leistungen (zum Beispiel Reinigung, Technik, Personal)

Es können Kautionen oder Zusatzgebühren anfallen.

Details entnehmen Sie bitte gegebenenfalls den Exposés der anmietbaren Hallen. 

  • Gegebenenfalls kommunale Satzungen oder Benutzungsordnungen
  • Versammlungsstättenverordnung (bei öffentlichen Veranstaltungen)

Die Stadt Rheinfelden (Baden) vermietet die sich im Stadtgebiet, einschließlich Nollingen und Warmbach, befindlichen Hallen über das Amt für Gebäudemanagement. 

Die Hallen und Räume in den Ortsteilen werden von den jeweiligen Ortsverwaltungen verwaltet. 

Amt für Gebäudemanagement der Stadt Rheinfelden (Baden) sowie in den Ortsteilen die jeweilige Ortsverwaltung