Vermietung städtischer Hallen
Die Vermietung von städtischen Hallen umfasst die zeitlich befristete Überlassung von Veranstaltungs-, Sport-, Mehrzweck- oder Gewerbehallen durch öffentliche oder private Anbieter. Hallen können für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Genaue Vorgaben dazu finden sich teilweise hier in den Exposés des Amts für Gebäudemanagement bei den jeweiligen Hallen.
Je nach Art der Halle und des Anbieters stehen unterschiedliche Ausstattungen zur Verfügung, etwa Bühnen, Bestuhlung, technische Anlagen (Ton- und Lichttechnik) oder sanitäre Einrichtungen.