Vermietung des Dietschy-Saals im Haus Salmegg

Die Vermietung des Dietschy-Saals im Haus Salmegg umfasst die zeitlich befristete Überlassung das Veranstaltungsraums durch die Stadt Rheinfelden (Baden). Der Saal kann für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, zum Beispiel für Veranstaltungen von Vereinen. Für Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Geburtstage oder ähnliches) steht die Räumlichkeit nicht zur Verfügung. 

Die Ausstattung umfasst unter anderem Bestuhlung, Tische, sanitäre Einrichtungen sowie technische Anlagen.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Abschluss eines Mietvertrages mit der Stadt Rheinfelden (Baden)
  • Einhaltung der festgelegten Nutzungsbedingungen
  • Vorlage einer Beschreibung des geplanten Nutzungszwecks
  • Bei Veranstaltungen gegebenenfalls Vorlage eines Sicherheitskonzeptes (Ordnungsamt) oder Veranstaltungsplanes

  • Angaben zur antragstellenden Person oder Organisation
  • Beschreibung der geplanten Nutzung
  • Gegebenenfalls ein Veranstaltungsplan oder Sicherheitskonzept
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung

  • Anfrage stellen
  • Reservierung: Eine Reservierung erfolgt in der Regel schriftlich.
  • Prüfung: Der Anbieter prüft die Anfrage insbesondere im Hinblick auf Verfügbarkeit und geplante Nutzung.
  • Vertragsabschluss: Nach positiver Prüfung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
  • Nutzung: Der Saal kann im vereinbarten Zeitraum entsprechend den Vorgaben genutzt werden.

Es bestehen keine einheitlichen Fristen. Eine frühzeitige Anfrage wird empfohlen, insbesondere bei stark nachgefragten Terminen.

Die Kosten sind abhängig von:

  • Dauer der Nutzung
  • Art der Veranstaltung
  • Zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen wie Reinigung oder technischer Betreuung

Es kann eine Kaution verlangt werden.

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Gegebenenfalls örtliche Benutzungsordnungen
  • Vorschriften für Versammlungsstätten bei öffentlichen Veranstaltungen

  • Weitere Genehmigungen können erforderlich sein.
  • Vorschriften zum Lärmschutz und zur Sicherheit sind einzuhalten.
  • Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung liegt bei der mietenden Person oder Organisation.