Vergnügungssteuer
Die Stadt Rheinfelden (Baden) erhebt entsprechend ihrer Vergnügungssteuersatzung Vergnügungssteuer auf bestimmte Unterhaltungsangebote wie beispielsweise Spielgeräte, Wettterminals oder Veranstaltungen.
Online-Prozess
Anmeldung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeitmit und ohne Gewinnmöglichkeit
Ergänzende Information zum Online-Prozess