Stundungsantrag

Alternativbezeichnung: Antrag auf Zahlungsaufschub

Bei der Stadt Rheinfelden (Baden) kann in bestimmten Fällen ein Zahlungsaufschub (Stundung) beantragt werden.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

Eine Stundung kann gemäß Paragraf 222 der Abgabenordnung nur dann gewährt werden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeutet. Eine solche Härte liegt nur bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten vor. Dies muss vom Antragsteller nachgewiesen und von der Stadtverwaltung geprüft werden. 

Die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung des Antrages, können Sie diesem Merkblatt entnehmen.

Die Stundungszinsen betragen ab einem Betrag von 50 Euro für jeden vollen Monat 0,5 Prozent.

Ob eine erhebliche Härte vorliegt, hängt auch davon ab, ob und wieweit der Steuerpflichtige es unterlassen hat, sich rechtzeitig auf die Erfüllung der Steuerpflicht einzurichten. Auch darf es dem Schuldner zugemutet werden, einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, um den geforderten Betrag zu begleichen.