Schlüsselausgabe für städtische Gebäude und Räume

Die Ausgabe von Schlüsseln umfasst die Bereitstellung von Zutrittsmöglichkeiten zu Gebäuden und einzelnen Räumen durch die Verwaltung. Dies betrifft beispielsweise Veranstaltungsräume, Säle oder sonstige Einrichtungen.

Schlüssel werden an berechtigte Personen oder Organisationen ausgegeben, um ihnen im vereinbarten Zeitraum den Zugang zu bestimmten Bereichen zu ermöglichen. Die Ausgabe erfolgt zeitlich befristet.

  • Berechtigung zur Nutzung des Gebäudes oder der Räume
  • Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung oder eines Nutzungsvertrages
  • Nachweis der Identität der antragstellenden Person
  • Gegebenenfalls Benennung einer verantwortlichen Person

  • Angaben zur antragstellenden Person oder Organisation
  • Nachweis der Nutzungsberechtigung
  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung oder ein Nutzungsvertrag

  • Anfrage stellen: Die berechtigte Person oder Organisation beantragt die Ausgabe eines Schlüssels bei der zuständigen Stelle.
  • Prüfung: Es wird geprüft, ob eine Nutzungsberechtigung vorliegt und für welche Bereiche ein Zugang erforderlich ist.
  • Vereinbarung: Gegebenenfalls wird eine schriftliche Vereinbarung über die Nutzung und die Verantwortung für den Schlüssel getroffen.
  • Ausgabe des Schlüssels: Der Schlüssel wird persönlich übergeben und die Ausgabe dokumentiert.
  • Rückgabe: Nach Ende der Nutzung ist der Schlüssel unaufgefordert zurückzugeben.

Die Rückgabe erfolgt unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer.

  • In der Regel fallen keine Gebühren für die Ausgabe an.
  • Es kann eine Kaution für den Schlüssel verlangt werden.
  • Bei Verlust können Kosten für Ersatz oder Austausch der Schließanlage entstehen.

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Interne Regelungen oder Benutzungsordnungen des Betreibers

  • Schlüssel dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
  • Bei Verlust ist die zuständige Stelle unverzüglich zu informieren.
  • Die nutzende Person oder Organisation trägt die Verantwortung für die sichere Verwahrung des Schlüssels.
  • Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen kann die Zugangsberechtigung entzogen werden.

Amt für Gebäudemanagement der Stadt Rheinfelden (Baden)