Personenbezogene Daten – Sperrung beantragen
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorübergehend einschränken lassen möchten, können Sie die Sperrung (Einschränkung der Verarbeitung) beantragen. Während der Sperrung dürfen die Daten – abgesehen von der Speicherung – grundsätzlich nicht weiterverarbeitet werden.
Sie haben das Recht, von einer öffentlichen Stelle die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Eine Sperrung kommt insbesondere in Betracht, wenn
- Sie die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen Daten bestreiten (für die Dauer der Überprüfung),
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie statt der Löschung die Einschränkung der Nutzung verlangen,
- die öffentliche Stelle die Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe der öffentlichen Stelle überwiegen.
Während der Einschränkung dürfen die Daten – mit Ausnahme der Speicherung – nur mit Ihrer Einwilligung oder aus besonderen rechtlichen Gründen verarbeitet werden.