Personenbezogene Daten – Berichtigung beantragen
Sind Ihre personenbezogenen Daten bei einer öffentlichen Stelle unrichtig oder unvollständig gespeichert, haben Sie das Recht, deren Berichtigung oder Vervollständigung zu verlangen.
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich zu berichtigen. Sind personenbezogene Daten unvollständig, können Sie die Vervollständigung verlangen, insbesondere durch eine ergänzende Erklärung.
Das Recht auf Berichtigung besteht unabhängig davon, ob die Daten aktiv genutzt oder lediglich gespeichert werden.