Personenbezogene Daten – Auskunft über gespeicherte Daten beantragen
Wenn eine öffentliche Stelle personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, haben Sie das Recht zu erfahren, welche Daten gespeichert sind und wie diese verwendet werden. Mit diesem Antrag können Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Öffentliche Stellen sind verpflichtet, Ihnen auf Antrag mitzuteilen,
- ob personenbezogene Daten zu Ihrer Person gespeichert sind,
- welche Daten konkret gespeichert sind,
- zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden,
- woher die Daten stammen,
- an welche Empfängerinnen und Empfänger oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern die Daten übermittelt wurden,
- wie lange die Daten gespeichert werden oder nach welchen Kriterien sich die Speicherdauer bestimmt.
Die Auskunft erfolgt in der Regel schriftlich. Auf Wunsch kann sie auch elektronisch erteilt werden.