Ordnungswidrigkeit

Alternativbezeichnung: Bußgeldverfahren | Strafzettel | Online Anhörung | Knöllchen

Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht besteht, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die nicht als Straftaten gelten, aber mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Kontakt

Das Verfahren beginnt in der Regel mit der Feststellung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Behörde oder die Polizei. Sie erhalten anschließend eine Anhörung, in der Ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Nach Prüfung des Sachverhalts erlässt die zuständige Behörde gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid. Dieser enthält insbesondere:

  • die Beschreibung des Tatvorwurfs,
  • die festgesetzte Geldbuße,
  • etwaige Nebenfolgen (zum Beispiel Fahrverbot),
  • die Verfahrenskosten.

  • Anhörungsfrist: individuell gesetzt
  • Einspruchsfrist: 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids

  • gegebenenfalls Geldbuße
  • gegebenenfalls Verwaltungsgebühren
  • gegebenenfalls Auslagen (zum Beispiel Zustellkosten)

Verkehrsteilnehmende, die im Stadtgebiet falsch geparkt haben, können ihren Strafzettel bis zu einer Höhe von 55 Euro direkt über das Online-Portal „Online Anhörung“ bezahlen.

Dazu wird am betreffenden Fahrzeug ein Hinweiszettel mit einer entsprechenden URL beziehungsweise einem QR-Code hinterlegt. Parksünder können diese scannen und sich direkt mit ihrem KFZ-Kennzeichen im Portal anmelden. Wer die Online-Funktion nicht nutzen möchte, erhält weiterhin eine schriftliche Verwarnung per Post.  

Wenn Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren und keinen Einspruch einlegen, wird dieser rechtskräftig. Die festgesetzte Geldbuße ist dann fristgerecht zu bezahlen.

Die Verkehrsabteilung des Amts für öffentliche Ordnung bearbeitet Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie bei sonstigen Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise im Ausländer-, Gaststätten-, Melde-, Straßen- oder Polizeirecht.

Anfragen und Stellungnahmen richten Sie bitte an die angegebenen Mitarbeitenden.