Katastrophen- und Zivilschutz
Die Städte und Gemeinden sind im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr für den örtlichen Bevölkerungsschutz zuständig. Sie wirken im Katastrophenschutz mit und übernehmen insbesondere Aufgaben unterhalb der Katastrophenschwelle (zum Beispiel bei größeren Schadensereignissen oder besonderen Gefahrenlagen).
Zu den kommunalen Aufgaben gehören insbesondere:
- Aufstellung, Ausstattung und Unterhaltung der Gemeindefeuerwehr
- Erstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen
- Mitwirkung bei der Notfallplanung (zum Beispiel Evakuierungs- und Räumungskonzepte)
- Unterstützung bei der Warnung und Information der Bevölkerung
- Bereitstellung kommunaler Einrichtungen als Notunterkünfte
- Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen (zum Beispiel DRK, ASB, Malteser, DLRG)
Im Katastrophenfall arbeiten die Gemeinden eng mit dem zuständigen Landratsamt beziehungsweise der unteren Katastrophenschutzbehörde zusammen. Die überörtliche Einsatzleitung liegt in der Regel beim Landkreis.
Der Zivilschutz ist Aufgabe des Bundes. Die Gemeinden wirken jedoch unterstützend mit, beispielsweise durch Bereitstellung von Infrastruktur oder Räumlichkeiten.