Informations- oder Verkaufsstand - Erlaubnis zum Aufstellen beantragen
Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel auf Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder in Fußgängerzonen) einen Informations- oder Verkaufsstand aufstellen möchten, benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis nach Paragraf 16 des Straßengesetzes der zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, beispielsweise durch:
- Informationsstände von Vereinen, Parteien oder sonstigen Organisationen
- Verkaufsstände für Waren, Speisen oder Getränke
- Werbe- oder Promotionsstände
- Aktions- oder Spendenstände
Die Erlaubnis ist erforderlich, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie sonstige öffentliche Belange zu gewährleisten.