Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar
Kostenloses Service-BW-Bürgerkonto erforderlich

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Sie halten einen Hund.

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

 
Die Steuer beträgt im Jahr 
für den ersten Hund108 Euro
für den zweiten u. jeden weiteren Hund216 Euro
Kampfhund ohne Wesensprüfung600 Euro
jeder weitere Kampfhund ohne Wesensprüfung1.000 Euro
Zwingersteuer (bis 5 Hunde)216 Euro
Zwingersteuer (bis zu 5 weiteren Hunden)216 Euro
  
  
Hundesteuer- Ersatzmarke5 Euro
  



Hinweis: Das Halten beispielsweise von Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern ist von der Steuer befreit. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

Widerspruch

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin