Festplatz für Veranstaltung anmieten

Die Kommune stellt für Veranstaltungen einen öffentlichen Festplatz zur Verfügung, der für verschiedene Zwecke angemietet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Volksfeste, Märkte, Zirkusveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Vereinsfeste oder andere öffentliche Events.

Der Festplatz ist eine speziell ausgewiesene Fläche für größere Veranstaltungen und kann je nach Ausstattung über Infrastruktur wie Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse oder sanitäre Einrichtungen verfügen. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der zuständigen Stelle der Kommune.

Für die Durchführung einer Veranstaltung können zusätzlich weitere Genehmigungen erforderlich sein, zum Beispiel eine veranstaltungsrechtliche Erlaubnis oder verkehrsrechtliche Anordnungen.

Kontakt

  • Sie planen eine Veranstaltung, für die der Festplatz geeignet ist.
  • Der gewünschte Termin ist verfügbar.
  • Sie erfüllen die rechtlichen Anforderungen für die Durchführung der Veranstaltung (zum Beispiel Sicherheits- und Lärmschutzvorschriften).

Je nach Veranstaltung können erforderlich sein:

  • Antrag oder Nutzungsanfrage
  • Beschreibung der Veranstaltung
  • Lage- oder Aufbauplan
  • gegebenenfalls Sicherheitskonzept
  • gegebenenfalls Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung

  • Sie stellen eine Anfrage zur Nutzung des Festplatzes bei der zuständigen Stelle der Kommune.
  • Sie geben den geplanten Termin, die Art der Veranstaltung und die voraussichtliche Größe an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Verfügbarkeit und die Voraussetzungen.
  • Bei positiver Entscheidung wird ein Nutzungs- oder Mietvertrag abgeschlossen.
  • Nach Vertragsabschluss können Sie den Festplatz zum vereinbarten Termin nutzen.

Sie sollten den Antrag möglichst frühzeitig stellen, insbesondere bei größeren Veranstaltungen oder stark nachgefragten Terminen.

Für die Nutzung des Festplatzes fallen in der Regel Miet- oder Nutzungsgebühren an. Die Höhe richtet sich nach Dauer, Art der Veranstaltung und der Nutzung der Infrastruktur.

Die Bearbeitung hängt vom Umfang der Veranstaltung ab und kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen dauern.

  • örtliche Benutzungs- oder Gebührenordnung
  • gegebenenfalls weitere veranstaltungsrechtliche Vorschriften

Grundstücksabteilung der Stadt Rheinfelden (Baden)