Festplatz für Veranstaltung anmieten
Die Kommune stellt für Veranstaltungen einen öffentlichen Festplatz zur Verfügung, der für verschiedene Zwecke angemietet werden kann. Dazu zählen beispielsweise Volksfeste, Märkte, Zirkusveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, Vereinsfeste oder andere öffentliche Events.
Der Festplatz ist eine speziell ausgewiesene Fläche für größere Veranstaltungen und kann je nach Ausstattung über Infrastruktur wie Stromanschlüsse, Wasseranschlüsse oder sanitäre Einrichtungen verfügen. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit der zuständigen Stelle der Kommune.
Für die Durchführung einer Veranstaltung können zusätzlich weitere Genehmigungen erforderlich sein, zum Beispiel eine veranstaltungsrechtliche Erlaubnis oder verkehrsrechtliche Anordnungen.