Dauerparkkarte für das Parkdeck Salmegg beantragen

Mit einer Dauerparkkarte können Sie einen Stellplatz im Parkdeck Salmegg dauerhaft nutzen. Die Vergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.

Kontakt

Eine Dauerparkkarte kann beantragt werden, wenn:

  • ein berechtigtes Interesse an der Nutzung eines Stellplatzes besteht,
  • die erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und
  • freie Stellplätze verfügbar sind.

Für die Beantragung werden in der Regel folgende Angaben benötigt:

  • Name und Anschrift der antragstellenden Person,
  • Kontaktdaten (Telefon) für Notfälle,
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
  • Angabe zur voraussichtlichen Dauer des Mietvertrages (befristet/unbefristet) 

Der Antrag auf Erteilung einer Dauerparkkarte kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden.

Nach Eingang des Antrags wird geprüft, ob ein Stellplatz zur Verfügung steht. Ist aktuell kein Stellplatz verfügbar, erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste. Die Vergabe freier Stellplätze richtet sich nach der Reihenfolge des Antragseingangs.

Die Mindestmietdauer beträgt sechs Monate. In der Regel ist die Vertragsdauer unbefristet.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des darauffolgenden Monats.

Für die Nutzung eines Stellplatzes fallen Gebühren an. Eine Dauerparkkarte im Parkdeck Salmegg kostet 49,98 Euro pro Monat.

Da die Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wird eine Warteliste mit maximal 10 Personen geführt.

Die Warteliste ist derzeit vollständig belegt. Daher ist aktuell von einer Wartezeit von mehr als einem Jahr auszugehen.

Sollte vor Ablauf dieses Zeitraums ein Stellplatz frei werden, erfolgt die Vergabe entsprechend der Reihenfolge des Eingangs auf der Warteliste.

Das Parken ist von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 18 Uhr möglich. Nach 18 Uhr ist das Parken gebührenfrei.

Ein Anspruch auf einen festen Stellplatz besteht nicht. Die Stellplatzwahl erfolgt frei nach Verfügbarkeit.

Die maximale Einfahrtshöhe beträgt 2,15 Meter.

Die Dauerparkkarte ist fahrzeugbezogen und nicht übertragbar. Änderungen der Fahrzeugdaten sind unverzüglich mitzuteilen.