Beratung zum Bauturbo
Seit Oktober 2025 gilt bundesweit der sogenannte Bauturbo. Mit dieser befristeten Sonderregelung im Baugesetzbuch sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und der Bau von dringend benötigtem Wohnraum beschleunigt werden. Die Stadt Rheinfelden (Baden) nutzt dieses Instrument gezielt und mit klaren Leitplanken.
Die Beratung zum Bauturbo unterstützt Privatpersonen dabei, Bauvorhaben schneller und rechtssicher umzusetzen. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse besser zu verstehen, Verfahrensschritte frühzeitig zu klären und mögliche Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen.
Die Dienstleistung richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Kaufinteressierte, die ein Bauvorhaben vorbereiten oder umsetzen möchten.
Haben Sie konkrete Fragen zum Bauturbo, dann stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 07623 95 434 oder per Mail an baurecht@rheinfelden-baden.de.