Beratung zum Bauturbo

Seit Oktober 2025 gilt bundesweit der sogenannte Bauturbo. Mit dieser befristeten Sonderregelung im Baugesetzbuch sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und der Bau von dringend benötigtem Wohnraum beschleunigt werden. Die Stadt Rheinfelden (Baden) nutzt dieses Instrument gezielt und mit klaren Leitplanken.

Die Beratung zum Bauturbo unterstützt Privatpersonen dabei, Bauvorhaben schneller und rechtssicher umzusetzen. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse besser zu verstehen, Verfahrensschritte frühzeitig zu klären und mögliche Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen.

Die Dienstleistung richtet sich an Bauherrinnen und Bauherren, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Kaufinteressierte, die ein Bauvorhaben vorbereiten oder umsetzen möchten.

Haben Sie konkrete Fragen zum Bauturbo, dann stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 07623 95 434 oder per Mail an baurecht@rheinfelden-baden.de. 

  • Konkretes Bauvorhaben oder ernsthafte Planungsabsicht
  • Angaben zum Grundstück, insbesondere Flurstücksnummer und Lage
  • Bereits vorhandene Planunterlagen, soweit vorhanden

Bitte bringen Sie zur Erstberatung folgende Unterlagen mit: 

  • Lageplan oder Flurstücknummer
  • Pläne/ Skizzen/ Ideen soweit vorhanden
  • Bestätigung Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer (dass geplant werden darf)

Es bestehen keine festen Fristen für die Inanspruchnahme der Beratung. Die Beratung sollte möglichst frühzeitig vor Einreichung eines Bauantrags erfolgen.

  • Baugesetzbuch
  • Landesbauordnung Baden-Württemberg

Die Beratung zum Bauturbo ersetzt nicht das förmliche Baugenehmigungsverfahren. Sie dient der frühzeitigen Klärung offener Fragen und kann dazu beitragen, Verzögerungen im späteren Verfahren zu vermeiden.

Zuständig ist in der Regel die untere Baurechtsbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet das Grundstück liegt.