Anzeige - Geruchsbelästigung melden
Wenn Sie durch unangenehme oder anhaltende Gerüche erheblich beeinträchtigt werden, können Sie dies bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzeigen.
Geruchsbelästigungen können beispielsweise verursacht werden durch:
- gewerbliche oder landwirtschaftliche Betriebe
- Gastronomiebetriebe
- Industrieanlagen
- Tierhaltungen
- Abfalllagerungen oder Abwasseranlagen
- private Feuerungsanlagen
Die zuständige Behörde prüft, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt und ob öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden. Je nach Ursache können ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.