Anmieten oder Pachten eines städtischen Grundstücks
Bürgerinnen und Bürger können bei der Stadt Anfragen zur Miete oder Pacht eines unbebauten städtischen Grundstücks stellen.
Die Grundstücksabteilung prüft die Anfrage und informiert darüber, ob und unter welchen Bedingungen eine Nutzung möglich ist.