Anmieten oder Pachten eines städtischen Grundstücks

Bürgerinnen und Bürger können bei der Stadt Anfragen zur Miete oder Pacht eines unbebauten städtischen Grundstücks stellen.
Die Grundstücksabteilung prüft die Anfrage und informiert darüber, ob und unter welchen Bedingungen eine Nutzung möglich ist.

Kontakt

Keine besonderen Voraussetzungen.

  • Bezeichnung oder Lage des gewünschten Grundstücks (sofern bekannt)
  • Angaben zum geplanten Nutzungszweck

  • Reichen Sie Ihre Anfrage schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei der Grundstücksabteilung ein.
  • Nach Prüfung des Anliegens erhalten Sie eine Rückmeldung zu den verfügbaren Flächen und den weiteren Verfahrensschritten.

Für die Bearbeitung der Anfrage fallen in der Regel keine Gebühren an.

Gemeindeordnung und kommunale Richtlinien zur Grundstücksverwaltung

Derzeit stehen keine Kleingärten zur Verpachtung zur Verfügung.

Grundstücksabteilung der Stadt Rheinfelden (Baden)