Veröffentlichung personenbezogener Daten
Formular der Widerspruchserklärung im Internet verfügbar
30.10.2017
Sollten betroffene Personen keine Veröffentlichung ihrer Jubiläen wünschen, können sie der Datenübermittlung schriftlich oder durch Vorsprache im Bürgerbüro widersprechen. Ein Vordruck des entsprechenden Formulars ist auf der städtischen Homepage unter /Formulare (Erklärung zur Veröffentlichung von Personendaten) abrufbar.
Liegt keine Erklärung auf Nichtveröffentlichung der Daten vor, darf die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes Vor- und Familienname, Titel, Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums (Geburtstag oder Hochzeitstag) öffentlich bekannt und an die Presse zwecks Veröffentlichung weiter geben.
Ebenso ist nach Paragraf 42 und Paragraf 50 dieses Gesetzes eine Weitergabe der genannten Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowie an Adressbuchverlage zulässig. Details dazu finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Bekanntmachungen“.
Für weitere Fragen steht außerdem das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 07623/ 95404 sowie unter der E-Mail Adresse buergerbuero(at)rheinfelden-baden.de zur Verfügung.