Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt
Auf Grund niedriger Pegelstände darf im gesamten Landkreis Lörrach ab sofort kein Wasser mehr für Bewässerung oder Beregnung aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden, ausgenommen ist der Rhein. Sollte trotz Verbot Wasser illegal verwendet werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 19. September. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Lörrach am heutigen Dienstag (22. August) erlassen. Je nach Wetterlage ist eine Verlängerung oder Erweiterung des Verbots vorgesehen.
Das Verbot gilt für den Gemeingebrauch. Das Schöpfen von Oberflächenwasser für den eigenen Bedarf, wie zur Bewässerung von Gärten, ist somit untersagt. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben vom Verbot unberührt. So gilt das Entnahmeverbot nicht für das Tränken von Vieh.
Das Landratsamt reagiert mit dieser Maßnahme auf die zum Teil sehr niedrigen Wasserstände, vor allem in Bächen und Flüssen. Ein wesentlicher Grund für die niedrigen Pegelstände ist die aktuelle niederschlagsfreie Hitzewelle. Kurzzeitig auftretende Gewitter, Starkregenereignisse und Niederschläge, wie sie beispielsweise für das Wochenende angesagt sind, werden voraussichtlich zu keiner Entspannung der Niedrigwassersituation führen. Zudem ist auch der Grundwasservorrat, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der letzten Jahre unterdurchschnittlich niedrig.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: