Ortsteil Karsau

Aktuelle Meldung

Landkreisweiter Sirenenprobealarm am 2. Februar


Der Probealarm beginnt um 13.30 Uhr mit dem Signalton „Warnung“, bestehend aus einem einminütigen auf- und abschwellenden Warnton. Anschließend folgt das Signal „Entwarnung“, bestehend aus einem Dauerton von einer Minute. Alle Bürger werden in diesem Zusammenhang gebeten, den Notruf 110 oder 112 nur im tatsächlichen Notfall anzurufen.

Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass am selben Tag von 13.30 bis 15.15 Uhr der jährliche gesamtschweizerische Sirenenprobealarm stattfindet.

Zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Sirenen und um die Bedeutung der Sirenensignale bei der Bevölkerung in Erinnerung zu rufen, sind solche Probealarme in regelmäßigen Abständen erforderlich.
Der warnende Heulton bedeutet: Gefahr! Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, Radio oder Fernseher einschalten, durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

Die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen. Eine bewährte Möglichkeit, die Einwohner auf eine Gefahr aufmerksam zu machen, ist dabei die Auslösung eines akustischen Signals durch Sirenen. Grundsätzlich sind diese insbesondere zur Warnung bei größeren, auch gemeindeübergreifenden Schadenslagen, wie bei Erdbeben, Hochwasser oder auch bei industriellen Störfällen, ein effektives Mittel.