Ortsteil Karsau

Aktuelle Meldung

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich melden


Außerdem muss eine 14-tägige häusliche Quarantäne eingehalten werden. Diese kann nur dann entfallen, wenn ein ärztliches Zeugnis, das nicht älter als 48 Stunden ist und den Kriterien des Robert-Koch-Instituts entspricht, vorliegt. Als ärztliches Zeugnis gilt auch die Bescheinigung eines fachärztlich geführten Testlabors.

Die genannten Regelungen gelten unabhängig von der Art des genutzten Verkehrsmittels und betreffen daher auch Reisende, die mit ihrem eigenen Fahrzeug in einem Risikogebiet unterwegs waren. Alle Länder, die derzeit als Risikogebiet eingestuft werden, können auf der Internetseite des Robert-Koch Instituts nachgelesen werden. Eine Meldung an das Gesundheitsamt ist zunächst nicht erforderlich. Beim Auftreten von Symptomen sollte jedoch der Hausarzt kontaktiert werden.

Aktualisiert 03.09.2020

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